Hilfe, Kosten

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Das Erstgespräch
In unserem Erstgespräch haben wir Zeit, uns Ihrem Anliegen zu widmen. Für Ihre Fragen zu Behandlungsmöglichkeiten und den allgemeinen Rahmenbedingungen habe ich hier ein offenes Ohr. Zudem haben wir die Gelegenheit, uns ein wenig kennenzulernen. Häufig klärt sich dann schon, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.

Die probatorische Phase
In den folgenden vier Sitzungen treffen wir uns zunächst zur Probe. Wir erarbeiten ein Erklärungs- und darauf aufbauend ein Veränderungsmodell. In diese Phase fällt auch eine differenzierte Diagnosestellung. Gemeinsam schauen wir uns genau an, in welchem Zusammenhang die aktuellen Probleme und Symptome zum Vorschein kommen und wie wir sie beeinflussen können. Sobald wir konkrete Behandlungsziele in einem sinnvollen Behandlungsplan festgelegt haben, können wir die Therapie bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Die Kosten der sogenannten probatorischen Sitzungen werden dabei immer von Ihrer Krankenversicherung und auch der Beihilfe übernommen.

Der Antrag auf Psychotherapie * Gesetzlich * Privat * Beihilfe
Sollten Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, erfolgt der eigentliche Antrag bei Ihrer Krankenversicherung. Die Abläufe bei den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich dabei zumeist grundsätzlich nicht. Ambulante Psychotherapie ist auch beihilfefähig.

Die Behandlung – Häufigkeit und Länge
Hat Ihre Krankenversicherung die Therapie bewilligt, folgen die eigentlichen Therapiesitzungen. Wie oft diese stattfinden, hängt von unserer individuellen Behandlungsplanung ab. In der Regel sind es aber 25 bis 45 Sitzungen, im Abstand von je einer Woche. Zumindest zu Beginn der therapeutischen Behandlung sind häufigere therapeutische Kontakte sinnvoll.  Eine Therapiesitzung dauert dabei 50 Minuten. Je nach Problemstellung und therapeutischer Methode kann es sein, dass wir auch mehrere Sitzungen zu einer längeren zusammenfassen. Zum Beispiel im Rahmen einer Konfrontationsbehandlung bei Ängsten könnte dies sinnvoll sein. Das erfolgt in enger Absprache mit Ihnen. In anderen Phasen der Behandlung können größere Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein, wie zum Beispiel gegen Ende der Therapie. So testen wir die erarbeiteten Veränderungen und stabilisieren den Behandlungserfolg. Grundsätzlich gilt aber, dass der Ablauf der Therapie sehr flexibel auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Selbstzahler
Es kann unterschiedliche Gründe geben, die Behandlung selbst zahlen zu wollen. Dies ist selbstverständlich möglich. Der Ablauf der Behandlung bleibt in diesem Fall gleich, wobei der Antrag an die Krankenversicherung entfällt. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gebührenhöhe beträgt derzeit 100,55 EUR je 50 Minuten.
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